Zusätzliche Eigeninitiative bei der Altersversorgung ist gefordert. Wir zeigen Ihnen Ihnen den richtigen Mix aus Versicherungen, Fonds, Aktien und Immobilien für Ihre Rente!

Rürup-Rente (1.Schicht Basisversorgung)

Der Staat fördert seit 2006 die Rürup-Rente. Diese Altersvorsorge wird über Steuervorteile gefördert und eignet sich vor allem für Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und nicht von der Riester-Rente profitieren können, erläutert die Stiftung Warentest. Die Rürup-Sparer können einen Teil der Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dieses Jahr erkennt das Finanzamt vom Beitag 72 Prozent als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 14.400 Euro bei Alleinstehenden und 28.800 Euro bei Ehepaaren. In den nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent, höchstens jedoch 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Ehepaaren. Eine Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitszusatzsversicherung ist bei der Rürup-Rente nur mit einem Zusatzvertrag möglich. Bei der Rürup-Rente ist keine Kapitalauszahlung möglich; bei der Riester-Rente können dagegen zu Beginn der Auszahlungsphase 30 Prozent entnommen werden.


Überischt Rürup Steuer zum Ausdrucken

Überischt Rürup Sonderausgaben zum Ausdrucken


Riester-Rente (2.Schicht Kapitalgedeckte Zusatzversorgung)

Für Förderberechtigte: zum Ausdrucken

Schliessen Sie Ihre Rentenlücke durch die sogenannte Riester-Rente, die staatlich gefördert wird:
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