Zusätzliche Eigeninitiative bei der Altersversorgung ist
gefordert. Wir zeigen Ihnen Ihnen den richtigen Mix aus
Versicherungen, Fonds, Aktien und Immobilien für Ihre Rente!
Rürup-Rente (1.Schicht Basisversorgung)
Der Staat fördert seit 2006 die Rürup-Rente. Diese
Altersvorsorge wird über Steuervorteile gefördert und eignet
sich vor allem für Selbständige, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind und nicht von der
Riester-Rente profitieren können, erläutert die Stiftung
Warentest. Die Rürup-Sparer können einen Teil der
Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
Dieses Jahr erkennt das Finanzamt vom Beitag 72 Prozent als
Sonderausgaben an, höchstens jedoch 14.400 Euro bei
Alleinstehenden und 28.800 Euro bei Ehepaaren. In den
nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz
jährlich um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent,
höchstens jedoch 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000
Euro bei Ehepaaren. Eine Hinterbliebenenversorgung und
Berufsunfähigkeitszusatzsversicherung ist bei der
Rürup-Rente nur mit einem Zusatzvertrag möglich. Bei der
Rürup-Rente ist keine Kapitalauszahlung möglich; bei der
Riester-Rente können dagegen zu Beginn der Auszahlungsphase
30 Prozent entnommen werden.
Überischt Rürup Steuer zum Ausdrucken
Überischt Rürup Sonderausgaben zum Ausdrucken
Riester-Rente (2.Schicht Kapitalgedeckte Zusatzversorgung)
Für Förderberechtigte: zum Ausdrucken
Schliessen Sie Ihre Rentenlücke durch die sogenannte
Riester-Rente, die staatlich gefördert wird:
"Riester-Rente" leicht berechnet.
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